Sachverständige verpflichten sich, die Ihnen übertragenen Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Als Experten auf ihrem Fachgebiet erstatten sie Gutachten unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen.
Welche Themen bearbeiten Sachverständige?
Oft entstehen während der Bauzeit Uneinigkeiten über die Ausführung einer Leistung oder über die Qualität des gelieferten Materials. Nach der Fertigstellung stellen sich Fragen über die Höhe der Entlohnung oder ein Anspruch auf Gewährleistung. Fast immer stellt sich dem Sachverständigen die Frage: „Ist das Werk im Rechtssinne mangelhaft?“
Darauf folgen weitere Fragen wie z.B.:
- Welche Ursache hat der Mangel?
- Lässt sich der Mangel beseitigen?
- Wie kann der Mangel beseitigt werden?
- Welche Kosten entstehen, um den Mangel zu beseitigen?
- Ist eine Wertminderung anzusetzen und wenn ja, in welcher Höhe?
- Ist die geforderte Entlohnung gerechtfertigt?
Um solche Fragen verlässlich beantworten zu können, ist neben umfassendem Fachwissen eine besondere Sachkunde notwendig. Ein Sachverständiger muss ausreichend erfahren und bereit sein, sich laufend fortzubilden.
Wie finde ich einen Sachverständigen?
Jeder kann sich ohne weiteres „Sachverständiger“ nennen. Nur der Begriff „öffentlich bestellter Sachverständiger“ ist gemäß § 132a StGB strafrechtlich geschützt.
Wie wird ein Sachverständiger beauftragt?
Falls Sie die Hilfe eines Sachverständigen mit besonderer Sachkunde in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie auf die oben beschriebenen Merkmale achten. In der Regel ist ein klärendes Telefongespräch oder eine Nachricht auch per E-Mail hilfreich. Darin sollten als erste Angaben Name und Adresse des Auftraggebers, der Ort des zu beurteilenden Objektes und die ungefähre Beschreibung der zu beurteilenden Sache enthalten sein. Sinnvoll ist auch, die Gegenseite zu benennen, da der Sachverständige Aufträge ablehnen muss, bei denen zu befürchten ist, dass seine Beurteilung wegen „Besorgnis der Befangenheit“ abgelehnt werden kann.
Einigen sich Auftraggeber und Auftragnehmer auf einen Sachverständigen, kann dieser per Schiedsgutachten eine längere Auseinandersetzung abwenden.
In jedem Fall sollten vor einer Beauftragung die zu erwartenden Kosten und deren Begleichung geklärt werden. Selbstverständlich ist der Sachverständige im Rahmen eines Auftragsverhältnisses zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet.
Ist ein Sachverständiger an ein bestimmtes Gebiet gebunden?
Nein. Sachverständige mit besonderer Sachkunde können Bundesweit agieren. Oft wird sogar gewünscht, dass der beauftragte Sachverständige in einem anderen Gebiet tätig ist, als der Auftragnehmer, dessen Werk zu beurteilten ist.
Vor der Annahme eines Auftrages sind Sachverständige verpflichtet, die Unabhängigkeit zu Auftraggeber und Auftragnehmer zu prüfen. Deshalb bestehen keine Bedenken gegen eine Tätigkeit innerhalb des Bezirks, in dem Sachverständige tätig ist, aber auch außerhalb dieses Gebietes sind Beauftragungen üblich und gewollt. Einzige Einschränkung ist der Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung des Sachverständigen. Eine Übersicht ist im Impressum hinterlegt.