Aktuelles

Corona, Lockdown – Kundendienst

Unser Leistungsangebot steht auch in diesen schwierigen Zeiten uneingeschränkt zu Ihrer Verfügung. Wir begutachten Schäden, berechnen Sachwerte, Ertragswerte und Verkehrswerte.

Verzichten müssen wir allerdings auf den Handschlag. Wir halten die Abstandsregeln ein und bringen Masken mit. Eine kurze Beschreibung der Aufgabe per Anruf oder Mail genügt. Vielleicht können Sie gleich ein Foto vom Schaden mit senden.

Büro in Sexau

Zum Jahreswechsel 2016 / 17 habe ich das Sachverständigenbüro von Freiamt nach Sexau verlegt. Sie finden mich jetzt in der Denzlinger Straße 11 in 79350 Sexau. Üblicherweise ist das Büro zwischen 9:00 und 12:00 Uhr und zwischen 14:00 und 17:00 Uhr besetzt. Die Telefonnummer ist 07641-9584416. Beim Klick auf das Logo öffnet sich das E-Mailfenster.

Sachverständiger auf der Messe Getec Freiburg 2016

Am Freitag, 26. Februar 2016, wird der Sachverständige Werner Böcherer auf dem Gemeinschaftsstand von Holzbau Baden und Bauwirtschaft Baden Württemberg Fragen beantworten und Lösungsansätze anbieten. Bauherren, die kostengünstig und energieeffizient bauen wollen, können zwischen 10:00 und 14:00 Uhr ihre Bau- und Sanierungsvorhaben mitbringen und besprechen.

Sturm Niklas und die Folgen

Trotz enormer Windgeschwindigkeiten auf dem Feldberg über 150 km/h (etwa 42 m/sec) scheint das Ausmaß der Schäden an Gebäuden hier im Süden von Baden Württemberg überschaubar. Offensichtlich greifen die seit einiger Zeit geforderten Zusatzmaßnahmen bei der Eindeckung von Dächern. Unser eigenes Gebäude, das immer wieder vom Sturm abgedeckt wurde, haben wir 1995 mit einem speziellen Ziegel im Verband gedeckt und die Dachform angepasst. So haben wir die Stürme „Lothar“, „Willi“, „Elon“, „Felix“ und nun auch „Niklas“ schadensfrei überstanden. Weiterlesen

Neues Merkblatt zur DIN 68800

Die seit 2012 gültige DIN 68800 ist Grundlage für heiße Diskussionen. War es bisher so, dass statisch beanspruchte Hölzer grundsätzlich mit chemischem Holzschutz versehen werden mussten, muss jetzt ein Nachweis geführt werden, warum chemischer Holzschutz notwendig ist. Das hat natürlich Auswirkungen:

Die Fachregel 02 Balkone und Terrassen, herausgegeben vom Bund Deutscher Zimmermeister – Holzbau Deutschland, wird derzeit überarbeitet. Ein neuer Erscheinungstermin ist bisher nicht in Aussicht, und nicht vor Herbst 2014 zu erwarten. Zunächst ist ein neues Merkblatt erschienen, das die wichtigsten Eckpunkte erläutert.

Statisch beanspruchte heimische Hölzer wie Lärche und Douglasie sind im frei bewitterten Bereich nicht mehr zulässig. Das bedeutet nicht, dass diese Hölzer nicht mehr verwendet werden dürfen, sondern nur, dass diese Hölzer vor der Witterung geschützt einzusetzen sind. Erste Lösungen dazu sind ausgearbeitet.

Wichtigstes Merkmal der neuen DIN 68800 ist die Verwendung des Begriffes „Gebrauchsklasse“, statt der früher üblichen und oft irreführenden Bezeichnung „Gefährdungsklasse“. Die Einteilung erfolgt in die Klassen 1 bis 5 wobei in Klasse 1 Hölzer im geschützten Bereich eingeordnet sind, in Klasse 5 sind Hölzer mit Erd- oder Seewasserkontakt.